Der Leasinggeber ist der Vertragspartner des Leasingnehmers. Als Leasinggeber kann der Hersteller selbst, ein mit diesem wirtschaftlich verbundenes Unternehmen oder eine unabhängige (freie) Leasinggesellschaft auftreten. Private Autokäufer nehmen den Unterschied zwischen dem Hersteller eines Wagens und der mit diesem verbundenen Autobank als Leasinggeber oftmals nicht wahr, zumal die Abwicklung des Leasingvertrags ebenso wie die des Autokaufvertrages über den Händler erfolgt. Ein mit dem Hersteller wirtschaftlich verbundener Leasinggeber versteht günstige Angebote als Mittel der Absatzförderung und bietet analog zu Sonderkonditionen bei der Kreditvergabe oftmals besonders günstige Leasingkonditionen für sich schlecht verkaufende Modelle. Auch Unterleasingverhältnisse sind möglich, indem der Händler Leasingnehmer beim Hersteller oder dessen Kooperationspartner wird und gegenüber dem Endkunden selbst als Leasinggeber auftritt.