Leasinggeschäft

Ein Leasinggeschäft bezeichnet einen durch Leasing finanzierten Vertragsabschluss, wobei der Begriff des Leasings nicht eindeutig bestimmt ist. Im deutschen Recht unterscheidet sich das Leasing grundsätzlich vom Kauf dadurch, dass der Leasinggeber Eigentümer des geleasten Gegenstandes ist. Leasinggeschäfte können sowohl für neue Güter abgeschlossen werden als auch eine besondere Form der nachträglichen Finanzierung bereits vorhandener Güter darstellen. In der praktischen Abwicklung erscheint das Leasinggeschäft oft als Bestandteil des Kaufvertrages, in Wirklichkeit handelt es sich bei einem Leasingvertrag und dem Kaufvertrag jedoch um zwei rechtlich eigenständige Verträge, welche aneinander gekoppelt sind.

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