Leasingmodelle sind zum einen die verschiedenen rechtlichen Grundgestaltungen beim Leasing und zum anderen deren konkrete Ausgestaltung. Des Weiteren bezeichnen Autohändler die Fahrzeuge als Leasingmodelle, für welche sie Leasingverträge anbieten. Zu den wichtigsten rechtlichen Leasingmodellen gehören das operative Leasing und das Finanzleasing, während sich nach Art des Leasinggutes verschiedene Leasingformen wie das Fahrzeugleasing und das Maschinenleasing unterscheiden lassen. Weitere Unterscheidungen bezüglich der Leasingmodelle zielen darauf ab, welcher Vertragspartner Reparaturkosten während der Leasingdauer trägt beziehungsweise auf welche Weise der Restwert (beim PKW überwiegend nach Kilometerleistung oder tatsächlichem Verkaufserlös) zu ermitteln ist. Einige Leasingmodelle bieten dem Leasingnehmer zusätzlich das Recht zur vorzeitigen Kündigung.