Leasingpartner ist der Oberbegriff für die an einem Leasingvertrag beteiligten Vertragspartner. Bei diesen handelt es sich überwiegend um den Leasinggeber und den Leasingnehmer, bei einem über den Händler oder einen Finanzdienstleister vermittelten Leasingvertrag gehört auch der Vermittler zu den Leasingpartnern. Die Leasingpartner schließen einen Vertrag über den Umfang des Leasinggeschäftes sowie über die Fälligkeiten der jeweiligen Leasingraten und über die Bezahlung anfallender Reparaturkosten. Eine besondere Konstruktion des Leasings stellt Verfahren Sale and Lease-Back dar. Hierbei verkauft der Leasingnehmer das jeweilige Gut zunächst an seinen künftigen Leasingpartner und least es anschließend von diesem zurück. Diese Methode dient bei Unternehmen der Liquiditätssicherung.