Leasingobjekte

Als Leasingobjekte werden die Güter bezeichnet, über deren Nutzung Leasinggeber und Leasingnehmer einen entsprechenden Vertrag abschließen. Ein Alternativbegriff für ein Leasingobjekt ist Leasinggut. Während bei Leasingverträgen privater Haushalte überwiegend Kraftfahrzeuge als Leasingobjekte dienen, stellen beim gewerblichen Leasing Maschinen die neben Fahrzeugen am häufigsten genutzten Leasinggüter dar. Grundsätzlich lassen sich alle denkbaren Güter einschließlich Immobilien durch eine entsprechende Vertragsgestaltung als Leasingobjekte verwenden; in einigen Bundesländern stellt die Landesverkehrsgesellschaft den mit der Nahverkehrsbedienung beauftragten Eisenbahngesellschaften die benötigten Fahrzeuge als Leasingobjekte zur Verfügung.

^