Lebensversicherungskündigung

Eine Lebensversicherungskündigung kann in der Form eines Rückkaufs zum aktuellen Rückkaufwert erfolgen. Der Versicherungsnehmer hat Anspruch auf den Rückkauf der bestehenden Lebensversicherung durch die Versicherungsgesellschaft. Dennoch ist die Lebensversicherungskündigung mit hohen Verlusten verbunden, da die ersten Einzahlungen überwiegend zur Kostendeckung und für die Bezahlung der Provision verwendet werden. Anstelle einer Lebensversicherungskündigung bietet sich die Vereinbarung der Beitragsfreistellung an. Alternativ ist der Verkauf einer bestehenden Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt möglich. Auch die Beleihung eines bestehenden Lebensversicherungsvertrages stellt eine günstigere Lösung einer finanziellen Notlage als die Kündigung der Lebensversicherung dar. Die Kündigung staatlich geförderter Lebensversicherungsverträge bewirkt die sofortige Rückforderung der erhaltenen Förderungssumme.

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