Der Lebensversicherungsvertrag enthält die Angaben zum gewählten Versicherungsprodukt. Die für den Kunden bestimmte Ausfertigung des Lebensversicherungsvertrages wird auch als Versicherungspolice oder einfach als Police bezeichnet. Der Gesetzgeber räumt dem Kunden das Recht zur Kündigung des Lebensversicherungsvertrages ein. Dieser Vorgang wird als Rückkauf bezeichnet und ist üblicherweise mit Verlusten verbunden. Der Versicherer darf einen Lebensversicherungsvertrag nicht ohne zwingenden Grund kündigen. Ob die Versicherungsgesellschaft beim Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages eine Gesundheitsprüfung durchführt, richtet sich nach der Art des konkreten Versicherungsvertrages. Bei einer Risikolebensversicherung ist die Gesundheitsprüfung obligatorisch, da Vorerkrankungen das Risiko erhöhen. Bei einer ebenfalls zur Gruppe der Lebensversicherungen gehörenden Rentenversicherung verringert die angegriffene Gesundheit eines Neukunden hingegen das Leistungsrisiko.