Leeraktien

Der Begriff Leeraktien beschreibt Aktien einer Aktiengesellschaft (AG), die nicht vollständig eingezahlt sind. Zusätzlich existieren auch vollständig eingezahlte Aktien des Unternehmens. Beim Vorliegen von Leeraktien wird in den meisten Fällen vom erzielten Gewinn eine Ausschüttung von 4 Prozent auf die eingezahlten Beträge vorgenommen. Nach dem Aktiengesetz wird dann der Rest gemäß des Nennwertes der Aktien in gleicher Form verteilt. Das Aktiengesetz stammt aus dem Jahr 1965 und ist ein Jahr später in Kraft getreten. Die letzte Änderung wurde 2010 vorgenommen. Es ist in vier Bücher unterteilt, wobei im ersten die Paragrafen zum Thema Aktiengesellschaft zu finden sind, das zweite Buch widmet sich den Kommanditgesellschaften auf Aktien.

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