Legitimationsprüfung

Gesetzlich sind Banken in Deutschland dazu verpflichtet, bei der Eröffnung eines Kontos zunächst eine Legitimationsprüfung vorzunehmen. So wird die Identität des Kunden überprüft, denn es darf kein Konto auf einen anderen Namen zur missbräuchlichen Nutzung eröffnet werden. Banken mit einem Filialnetz können diese Prüfung direkt vor Ort durchführen. Am Schalter muss zum Beispiel der Personalausweis vorgelegt werden und die darin aufgeführten Daten werden vom Bankmitarbeiter übernommen. Direktbanken verfügen über diese Möglichkeit nicht. In diesen Fällen wird das Postident-Verfahren eingesetzt. In diesem Fall wird der Antrag vom Kunden zusammen mit dem Postident-Formular ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben. Bei einer Filiale der Deutschen Post AG wird daraufhin die Identität des Kunden anhand etwa der Vorlage des Personalausweises festgestellt.

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