Legitimation

Der Begriff Legitimation stammt von dem lateinischen Begriff lex, dem Gesetz, ab. Dieser beschreibt die Beglaubigung oder Rechtfertigung, eine bestimmte Handlung vornehmen zu können und wird in verschiedenen Zusammenhängen verwendet. Unter anderem gibt es eine demokratische Legitimation. Hierüber verfügen etwa der Bundestag oder das Bundesverfassungsgericht. Vom Volk gewählt üben sie die Staatsgewalt im Namen des Volkes aus. Im Bereich der Finanzen stellt die Legitimation eine Feststellung sowie eine Prüfung dazu dar, dass eine Person zu einem bestimmten Handeln berechtigt ist. Ein Beispiel hierfür ist die Eröffnung eines Bankkontos. Die Legitimation erfolgt unter anderem nach steuer- oder auch nach außenwirtschaftlichen Aspekten. Zugrunde gelegt wird hier die Kontenwahrheit gemäß der Abgabenordnung.

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