Leerverkaufsverbot

Bei einem Leerverkauf setzt ein Anleger auf die sinkenden Kurse einer Aktie. Die Wertpapiere werden mit der Zahlung einer Gebühr jedoch nur geliehen und später wieder weiterverkauft. Die Spekulanten erhoffen sich, dass sie die Wertpapiere zu einem späteren Zeitpunkt zu einem günstigeren Preis kaufen und dem Verleiher zurückgeben können. Dabei besteht der Gewinn aus der Spanne zwischen dem Verkaufspreis und dem Rückkaufspreis. Generell werden Leerkäufe in die Rubriken gedeckte und ungedeckte Leerverkäufe unterteilt. Letztere, also ungedeckte Leerverkäufe von Staatsanleihen oder Aktien, wurden im Jahr 2010 in Deutschland wegen den hohen Risiken verboten. In Ländern wie Spanien und Italien wurden Leergeschäfte auch mit Verboten versehen.

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