Leiharbeit

Leiharbeit ist die Anstellung bei einem Arbeitgeber und der Einsatz in einem Betrieb. Der Leiharbeiter schließt einen Vertrag mit einer Zeitarbeitsfirma ab und wird von dieser in ihn anfordernde Betriebe entsandt. Grundsätzlich dient die Leiharbeit der Deckung einer vorübergehenden Bedarfsspitze an Arbeitskräften oder dem Ausgleich eines kurzzeitigen Ausfalls von Arbeitnehmern. Der Leiharbeiter behält in Deutschland seinen Entgeltanspruch gegen seinen Arbeitgeber auch, wenn dieser ihn vorübergehend nicht in einen Einsatz vermitteln kann. Die eigentliche Bezeichnung für die Leiharbeit lautet Arbeitnehmerunterlassung, die Anstellung erfolgt bei einer Zeitarbeitsfirma. Eine besondere und erlaubnisfreie Variante der Leiharbeit besteht im vorübergehenden Einsatz von Mitarbeitern in einer Tochterfirma.

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