Leihgebühren

Leihgebühren sind zu entrichten, wenn eine bewegliche Sache vorübergehend gegen Entgelt zur Nutzung überlassen wird. Sie berechnen sich überwiegend nach der Dauer der Nutzung, in Einzelfällen kann auch der Nutzungsumfang als Maßstab für die Ermittlung des Rechnungsbetrages verwendet werden. Leihgebühren fallen unter anderem bei der Entleihe von Fahrrädern beziehungsweise Booten, Videos oder Musikträgern an. Rechtlich korrekt ist der Begriff Leihgebühr nur bei der Nutzung öffentlich-rechtlicher Einrichtungen, bei privaten Verleihern müsste eigentlich von einem Leihentgelt gesprochen werden. Städtische Leihbüchereien berechnen häufig keine Leihgebühren für einzelne Ausleihvorgänge, sondern eine pauschale jährliche Nutzungsgebühr. Leihgebühren müssten eigentlich als Mietgebühren bezeichnet werden, allerdings verwendet die Umgangssprache den Begriff Miete nahezu ausschließlich bei Immobilien.

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