Ein Leistungsausschluss ist ein Begriff aus dem Versicherungswesen und gibt an, in welchen Fällen die Versicherungsgesellschaft nicht zur Leistung verpflichtet ist. Ein grundsätzlicher Leistungsausschluss in allen Versicherungsverträgen ist absichtliches Handeln. Des Weiteren ist in vielen Versicherungen wie der Rechtsschutzversicherung ein Leistungsausschluss für Schäden während der ersten Monate der Laufzeit des Versicherungsvertrages üblich. Leistungsausschlüsse werden in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht durch den Versicherungsvertrag vereinbart, sondern durch den Gesetzgeber festgestellt. In vielen Bereichen lassen sich gesetzliche Leistungsausschlüsse vertraglich aufheben; so kann im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung vereinbart werden, dass Schäden bei Gefälligkeitsleistungen trotz des fehlenden gesetzlichen Anspruchs auf Ausgleich mitversichert sind.