Leistungsausgaben bezeichnen grundsätzlich die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen zum Zweck der Gesundheitsförderung und der Behandlung ihrer erkrankten Mitglieder. Ebenso gehören die notwendigen Verwaltungskosten zu den Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen. In einer erweiterten Bedeutung bezeichnen Leistungsausgaben auch Gesundheitsausgaben von Privatpersonen und privaten Krankenkassen. Auf Grund des medizinischen Fortschritts sowie einer zunehmend älter werdenden Bevölkerung ist mit einer weiteren Zunahme der Höhe der Leistungsausgaben zu rechnen. Die Steigerungsrate betrug in den letzten Jahren zwischen einem und drei Prozent jährlich. Durch zunehmende Selbstbeteiligungen und Herausnahme von Leistungen aus dem Leistungskatalog wird die Steigung der Leistungsausgaben gesetzlicher Krankenkassen verlangsamt.