Leistungsantrag

Leistungsanträge sind Anträge auf staatliche Leistungen oder auf Sachkostenleistungen beziehungsweise erhöhte Zuschüsse zu den Sozialversicherungen. Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen müssen für einige kostenintensive beziehungsweise nur bedingt oder auf Antrag erstattungsfähige Gesundheitsleistungen einen Leistungsantrag vor dem Beginn der Behandlung stellen. Das Jobcenter spricht bei Anträgen auf das Arbeitslosengeld II ebenfalls von einem Leistungsantrag. Grundsätzlich ist die Stellung eines Leistungsantrages Voraussetzung für die Zahlung öffentlicher Leistungen. Das Sozialamt ist jedoch in eindeutigen Fällen verpflichtet, auch ohne einen gestellten Leistungsantrag von Amts wegen tätig zu werden, sobald ihm die Anspruchsvoraussetzungen bekannt sind. Leistungsanträge werden meistens als Antrag auf die konkrete Leistung bezeichnet.

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