Leistungsentgelt

Der Begriff Leistungsentgelt hat weitgehend den Begriff Leistungslohn abgelöst und bezeichnet eine teilweise von der gezeigten Leistung abhängige Vergütung der Arbeitszeit. Ein Leistungsentgelt lässt sich sowohl bei Löhnen als auch bei Gehältern bezahlen, wobei Gehaltsempfänger als Leistungsentgelt eine zusätzliche Prämie zu ihrem Monatsgehalt beziehen. Ein bloßer Akkordlohn ist in der Regel nicht zulässig, da gesetzliche Bestimmungen und Tarifverträge regelmäßig eine Mindestvergütung vorsehen. Somit wird das Leistungsentgelt üblicherweise als Zuschlag auf den vereinbarten Lohn oder auf das vereinbarte Gehalt ausgezahlt. Die Berechnung des Leistungsentgelts kann für den einzelnen Mitarbeiter ebenso wie für eine Gruppe vorgenommen werden und beruht im Gegensatz zum herkömmlichen Akkordlohn häufiger auf der Qualität der erbrachten Arbeitsleistung.

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