Ein Leistungskatalog bezeichnet die zu gewährenden Leistungen eines Unternehmens oder einer Sozialversicherung. So gibt der Leistungskatalog der Rentenversicherung an, welche Aufgaben dieser Zweig der Sozialversicherung finanziert, während der Leistungskatalog der Pflegeversicherung die einzelnen Pflegeleistungen aufzeigt. Auch private Versicherungsgesellschaften können entsprechende Leistungskataloge veröffentlichen. Bei Handwerksbetrieben gibt der Leistungskatalog an, welche Arbeiten der konkrete Betrieb anbietet. Ein Heilpraktiker drückt durch seinen Leistungskatalog aus, zu welchen Behandlungen er befähigt ist. In Österreich wird der Begriff Leistungskatalog auch in einer engeren Bedeutung verwendet und bezeichnet die Auflistung der durch Krankenhäuser abrechnungsfähigen medizinischen Leistungen.