Leistungspflicht

Bei einer Leistungspflicht handelt es sich um die aus einem abgeschlossenen Vertrag resultierende Verpflichtung, eine bestimmte Leistung zu erbringen. Bei einem Kaufvertrag besteht die Leistungspflicht des Verkäufers in der Lieferung der Ware und die des Käufers in deren Abnahme und Bezahlung. Nicht immer eindeutig geklärt ist die Leistungspflicht hinsichtlich der Qualität und gelegentlich auch bezüglich des Umfangs der geschuldeten Leistung bei Werkverträgen. Bei Arbeitsverhältnissen ist die Leistungspflicht oft strittig, wenn der Arbeitgeber die Durchführung von im Arbeitsvertrag nicht direkt erwähnten Tätigkeiten verlangt. Der Gesetzgeber legt für die meisten Leistungspflichten den Leistungsort fest, dieser kann aber grundsätzlich vertraglich verändert werden.

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