Leistungsvereinbarung

Bei Aufträgen der öffentlichen Hand bezeichnet die Leistungsvereinbarung einen Vertrag, mit welchem der Aufgabenträger das Vertragsverhältnis mit einem Partner aus der freien Wirtschaft regelt. Im Rahmen der Jugendhilfe gibt die Leistungsvereinbarung Auskunft über die vereinbarten Tätigkeiten einer Einrichtung im Rahmen der Erziehung von Kindern und Jugendlichen. In einer umfassenderen Bedeutung bezeichnet die Leistungsvereinbarung die Konkretisierung vertraglicher Verpflichtungen zwischen hierarchisch gleichgestellten Partnern wie dem Auftraggeber und freiberuflichen Mitarbeitern und entspricht somit der Zielvereinbarung zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber. Im Hochschulbereich ist die Zielvereinbarung und Leistungsvereinbarung ein Vertrag zwischen einem Bundesland und Universitäten oder Fachhochschulen bezüglich einer vom Land beaufsichtigten Finanzautonomie.

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