Leistungsprinzip

Das Leistungsprinzip bedeutet, dass bessere Leistungen höhere als schwache Arbeitsleistungen vergütet werden. Bei der Bewertung der Arbeitsleistung im Rahmen des Leistungsprinzips wird neben der Qualität der Arbeit auch der mit dieser verbundene Anspruch an das Fachwissen und die Grundfertigkeiten verbunden. Als Gegenteil des Leistungsprinzips gilt vielfach das Alimentationsprinzip, wonach der Dienstherr alleine durch die Beschäftigung des Beamten zur Sicherstellung des ausreichenden Lebensunterhaltes für diesen verpflichtet wird. In der Wirtschaft erfolgt eine Kombination beider Prinzipien durch die Leistungszulage bei guten Arbeitsergebnissen oder durch eine regelmäßige Vereinbarung der Vergütung für den folgenden Zeitabschnitt.

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