Leistungsverweigerungsrecht

Das Leistungsverweigerungsrecht bezeichnet das Recht, eine vertraglich vereinbarte Leistung zu verweigern. Ein Leistungsverweigerungsrecht entsteht dauerhaft, wenn eine Forderung verjährt ist. Ein vorübergehendes Leistungsverweigerungsrecht ergibt sich häufig aus einer nicht oder nicht ordnungsgemäß erfolgten Gegenleistung des Vertragspartners. Energielieferanten dürfen die Lieferung von Energie verweigern, wenn der Kunde sich über einen längeren Zeitraum mit einem höheren Geldbetrag in Zahlungsrückstand befindet. Im Arbeitsrecht dürfen Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen bei ausbleibenden Gehaltszahlungen die Arbeit vorübergehend einstellen. Eine besondere Form des Leistungsverweigerungsrechtes stellt das Streikrecht dar. Ebenso enthält das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Bestimmungen, unter welchen Umständen die Bezahlung einer Leistung zurückgehalten werden darf, diese lassen sich durch die Bestimmungen in den AGB nicht wirksam ausschließen.

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