Der Liebhaberwert meint, dass Menschen zum Bezahlen eines den wirtschaftlichen Wert des Gutes übersteigenden Preis bereit sind. Mit dem Liebhaberwert muss nicht zwingend ein hoher Preis gemeint sein. Dass eine Ware höchstens einen Liebhaberwert erreichen kann, bezeichnet gerade die Nichterwartung einer deutlichen Preissteigerung und bezieht sich häufig auf den Verkauf von Gedenkmedaillen oder Münzen in hohen Auflagen. Der Liebhaberwert kann aber auch wie der Liebhaberpreis einen überdurchschnittlich hohen Wert bezeichnen, welchen Sammler und Liebhaber eines Produktes zu zahlen bereit sind. Besonders alte und seltene Gegenstände erzielen leicht einen Liebhaberwert im Sinne eines erhöhten Preises. In Fällen von Schadenersatzansprüchen spielt der Liebhaberwert eine eher untergeordnete Rolle.