Lieferantendarlehen

Ein Lieferantendarlehen ist ein durch den Lieferanten gewährtes Darlehen. Die übliche Form des Lieferantendarlehens besteht in der Einräumung eines Zahlungsziels und ist im Handel üblich. Ein Zahlungsziel von dreißig bis neunzig Tagen stellt in der Regel sicher, dass die vom Lieferanten bezogenen Waren zum Termin der Fälligkeit bereits weiterverkauft wurden, so dass es sich beim Lieferantendarlehen um eine Form der Absatzfinanzierung handelt. Des Weiteren gewähren Lieferanten in Einzelfällen Darlehen für eine Ladeneinrichtung, wenn ihnen eine bestimmte Absatzmenge garantiert wird. Weitgehend üblich ist die Finanzierung einer Gaststätteneinrichtung durch das Lieferantendarlehen einer Brauerei. Als Gegenleistung ist der Wirt an die Brauerei gebunden und verpflichtet sich, eine festgelegte Mindestmenge Bier abzunehmen.

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