Lieferantenerklärung

Seit 1984 gelten Vorschriften für Lieferantenerklärungen (LE). Im Jahr 2001 fand eine Aktualisierung statt. Diese Erklärung wird offiziell als Lieferantenerklärung nach EG-Verordnung 1207/2001 bezeichnet. Hierbei handelt es sich um einen speziellen Nachweis, der beim Zoll wichtig ist. Mit ihr kann zum Beispiel die Ausstellung einer Warenverkehrsbescheinigung erwirkt werden. Unternehmen können eine solche Erklärung selbst ausstellen, hierfür sind keine Behörden notwendig. Dabei sollte dies sorgfältig erfolgen, da Lieferantenerklärungen von Zollbehörden auch immer zwischenzeitlich genau kontrolliert werden können und sie sämtliche dafür relevanten Unterlagen ebenfalls anfordern können. Eine Lieferantenerklärung nach EG-Verordnung 1207/2001 ist eine vertragliche Vereinbarung, die zwischen der EG und anderen Staaten getroffen wurde.

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