Liquiditätsfazilität

Die Liquiditätsfazilität bezeichnet die vertragliche Verpflichtung, dem Vertragspartner bei Bedarf liquide Mittel zur Verfügung zu stellen. Eine Liquiditätsfazilität wird überwiegend bei Wertpapieren vereinbart und gewährleistet den Anlegern, dass diese ihre angelegten Beträge im Falle einer Rückforderung ohne Verzögerung erhalten. Zur Wahrnehmung der mit einer Liquiditätsfazilität verbundenen Verpflichtungen wird eine Zweckgesellschaft eingerichtet. Eine Liquiditätsfazilität ist grundsätzlich sowohl der Höhe als auch dem Grund nach beschränkt. Ein möglicher Alternativbegriff für die Liquiditätsfazilität lautet Liquiditätslinie. In der Praxis kommt eine Liquiditätsfazilität eher selten zur tatsächlichen Anwendung, welche zudem an strenge aufsichtsrechtliche Bedingungen gebunden ist.

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