Liquiditätsverordnung

Die Liquiditätsverordnung (LiqV) regelt als Bundesgesetz die gesetzlichen Anforderungen an die Liquidität von Geschäftsbanken. Sie trat im Jahr 2007 in Kraft, da die vorher gültige Verordnung nicht mehr alle Vorgaben der Europäischen Union erfüllte. Die innerhalb eines Monats verfügbaren liquiden Mittel müssen ausreichen, um die während dieses Zeitraumes eintretenden Zahlungsverpflichtungen zu decken. Neben Geschäftsbanken werden auch alle weiteren Finanzdienstleister durch die Liquiditätsverordnung erfasst. Die Kontrolle der Einhaltung der LiqV obliegt der BaFin als Finanzaufsicht. Grundsätzlich stellt die LiqV sicher, dass die Institute auch kurzfristige und hohe Auszahlungsanforderungen ohne Verzögerung bedienen können. Die Liquiditätskennzahl muss gemäß Liquiditätsverordnung mindestens den Wert eins erreichen.

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