Listenpreise

Listenpreise sind Grundpreise, die im Großhandel zumeist nur von Gelegenheitskunden bezahlt werden müssen, während Stammkunden einen vereinbarten Preisnachlass auf den Listenpreis erhalten. In einer weiteren Bedeutung bezeichnet der Begriff Listenpreis einen vom Hersteller empfohlenen unverbindlichen Verkaufspreis, welchen dieser aus unterschiedlichen Gründen nicht auf die Produktverpackungen aufdruckt. Durch den Internet-Verkauf kommen Listenpreise verstärkt auch im Verkauf an private Kunden zur Anwendung, wobei sich eine eventuelle Rabattstaffel je nach Verkäufer am Betrag der einzelnen Bestellung oder am Gesamtumsatz orientiert. In allen Fällen müssen Listenpreise im Geschäftsverkehr mit Endverbrauchern die Umsatzsteuer enthalten, während zwischen Geschäftsleuten die Preisangabe ohne Mehrwertsteuer üblich ist.

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