Lizenzvertrag

Der Lizenzvertrag bezieht sich auf die Nutzung einer Verwendungserlaubnis gegen die Zahlung des vereinbarten Entgelts. Bei klassischen Lizenzverträgen erwirbt der Lizenznehmer lediglich ein Nutzungsrecht, jedoch kein Eigentum. Entsprechende Lizenzverträge erlauben Herstellern unter anderem die Verwendung von Rezepten und Produktnamen. Lizenzverträge über Software weichen von den klassischen Vertragsinhalten ab, da der Käufer durchaus Eigentümer der erworbenen Programme wird. Der Lizenzvertrag ergänzt somit den Kaufvertrag und schränkt die Produktnutzung teilweise ein. Inhalt von Lizenzverträgen über Software-Produkte ist häufig die Vorgabe, dass diese nur an einer vorgegebenen Anzahl an Rechnern zeitgleich eingesetzt werden darf. Bei kostenlosen Programmen schränkt der abzuschließende Lizenzvertrag die Nutzung zumeist auf private Anwendungen ein.

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