Ein Lockangebot ist im rechtlichen Sinn ein Produkt, welches aktiv beworben wird, ohne dass es in einer ausreichenden Anzahl vorhanden ist. Derartige Lockangebote sind verboten, Sonderangebote müssen mindestens für einen Zeitraum von drei Tagen bei üblichem Kaufverhalten der Kunden vorrätig sein. Der übliche Sprachgebrauch bezeichnet als Lockangebote auch dauerhaft günstige Angebote eines Handelsunternehmens, wenn diese im Preis vom Durchschnitt der angebotenen Produkte deutlich abweichen. Nach beiden Definitionen dienen Lockangebote dazu, Kunden zum Besuch eines Geschäftes zu motivieren und dort weitere Produkte zu kaufen. Für den Unternehmer stellen Lockangebote einen Teil seiner Werbeanstrengungen dar.