Lohnbestandteile sind je nach Arbeitsvertrag der Grundlohn sowie zusätzliche Leistungen wie Zuschläge für Mehrarbeit und steuerfreie Zuschläge für die Arbeit während der Nachtstunden sowie an Sonntagen und an Feiertagen. Bei der Kalkulation der Lohnkosten müssen auch Kosten für die Lohnfortzahlungen erkrankter und in Urlaub seiender Arbeitnehmer sowie die Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungen berücksichtigt werden. Je nach Betrieb können auch geldwerte Leistungen wie der Zuschuss zum Kantinenbesuch oder zu den Fahrkosten der Arbeitnehmer zu den Lohnbestandteilen gehören. Ebenfalls ist ein Kombilohn aus einem festen Grundlohn und einer Leistungsprämie denkbar, beide Elemente gehören in diesem Fall zu den Lohnbestandteilen.