Lohnbescheinigung

Umgangssprachlich wird die Lohnabrechnung häufig als Lohnbescheinigung bezeichnet. In einer weiteren Bedeutung ist eine zusätzliche Bescheinigung gemeint, welche der Arbeitgeber auf Wunsch des Lohnempfängers ausstellt, wenn dieser einen Teil der in der eigentlichen Abrechnung enthaltenen Daten nicht gegenüber einem Kreditgeber offenlegen will. Eine besondere Form der Lohnbescheinigung benötigen Arbeitsagenturen und Krankenkassen bei der Berechnung des Krankengeldes beziehungsweise des Arbeitslosengeldes I, da unregelmäßige Lohnbestandteile anders als der Grundlohn berücksichtigt werden. Des Weiteren verschickt der Arbeitgeber eine Jahreslohnbescheinigung im Rahmen des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerkarte an das zuständige Finanzamt. Die Begriffe Lohnbescheinigung, Gehaltsbescheinigung, Verdienstbescheinigung und Einkommensbescheinigung werden fast immer synonym verwendet, auch wenn der Lohn grundsätzlich ein monatlich wechselndes und das Gehalt ein (mit Ausnahmen wegen bezahlter Überstunden) jeden Monat gleichermaßen hohes Einkommen bezeichnet.

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