Lohnkostenanteil

Der Lohnkostenanteil bezeichnet den Anteil der Lohnkosten an den Gesamtkosten eines Unternehmens oder einer einzelnen Abteilung; er kann aber auch den Anteil der Lohnkosten am Preis einer Ware oder Dienstleistung meinen. Bei der Berechnung des Lohnkostenanteils sind die tatsächlichen Lohnkosten zu beachten; diese bestehen aus den Löhnen und Gehältern ebenso wie aus den Kosten für vom Arbeitgeber zu zahlender Lohnersatzleistungen (Urlaubsgeld und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) und aus den Arbeitgeberbeiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Der Lohnkostenanteil umfasst alle Zahlungen an Arbeitnehmer, er schließt somit Gehälter ein. Üblich ist eine Differenzierung zwischen Lohnkosten und Personalkosten, da letztere auch die Kosten der mit der Lohnabrechnung befassten Stabsstellen einschließlich ihrer Sachkosten einschließen.

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