Lohnsteuerersatzbescheinigung

Eine amtliche Lohnsteuerersatzbescheinigung existierte von 2011 bis Ende 2013, da die herkömmliche Lohnsteuerkarte abgeschafft wurde und sich die Einführung der elektronischen Lohnsteuermerkmale verzögert hatte. Eine Lohnsteuerersatzbescheinigung wurde somit nach einem Verlust der alten Lohnsteuerkarte oder der erstmaligen Arbeitsaufnahme nach deren Abschaffung benötigt. Die Lohnsteuerersatzbescheinigung stellte das Finanzamt aus, Änderungen im Familienstand oder der Kirchenzugehörigkeit meldeten Inhaber der Bescheinigung jedoch weiterhin dem Einwohnermeldeamt. In den meisten Fällen galt die für 2011 ausgestellte Lohnsteuerkarte auch für das Jahr 2012. Umgangssprachlich sprechen Arbeitnehmer auch bei einem Verlust ihrer Lohnsteuerbescheinigung und der angefragten Kopie beim Arbeitgeber von einer Lohnsteuerersatzbescheinigung, tatsächlich erhalten sie schlicht einen weiteren Ausdruck der gespeicherten Daten.

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