Der Lohnsteuerermäßigungsantrag ist der Antrag auf die Hinzufügung von Freibeträgen zu den elektrischen Lohnsteuermerkmalen. Diese muss jährlich neu und spätestens bis Ende November beantragt werden. Der Lohnsteuerermäßigungsantrag erhöht den monatlichen Nettolohn, da die anerkannten Freibeträge bereits bei der Ermittlung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber berücksichtigt werden. Auf die tatsächliche Höhe der Lohnsteuerbelastung hat er jedoch keinen Einfluss, da Arbeitnehmer, die keinen Lohnsteuerermäßigungsantrag gestellt haben, die entsprechenden Beträge im Rahmen des Jahresausgleichs geltend machen können. Dennoch ist das Stellen des Lohnsteuerermäßigungsantrages sinnvoll, da Lohnersatzleistungen teilweise vom Nettolohn berechnet werden. Andererseits verzichten berechtigte Arbeitnehmer oft bewusst auf das Einreichen eines Lohnsteuerermäßigungsantrages, da sie eine hohe Steuerrückzahlung gegenüber der direkten Einsparung bevorzugen.