Lohnsteuertabelle

Die Lohnsteuertabelle erlaubt das Ablesen der zu zahlenden Lohnsteuer sowie des Solidaritätszuschlages und gegebenenfalls der Kirchensteuer oder Kultussteuer (Begriff wird von einigen Finanzämtern für nichtchristliche Religionen verwendet, in einem Teil der Bundesländer besteht eine Vereinbarung zur Steuereinziehung bei Juden). Offizielle Lohnsteuertabellen waren bis Ende 2003 gebräuchlich, da bei der Einkommenssteuer (Einkommensteuer) ein Stufentarif bestand, welcher ab 2004 durch die exakte Berechnung für jede Einkommenshöhe abgelöst wurde. Seitdem ist die Lohnsteuertabelle eigentlich eine Annäherungstabelle. Arbeitnehmer nutzen zu Informationszwecken heute eher Lohnrechner für die Errechnung des Nettoeinkommens bei unterschiedlichen Bruttovergütungen. Kleine Betriebe dürfen die Lohnsteuer ausnahmsweise weiterhin anhand einer Lohnsteuertabelle berechnen.

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