Lohnsteuerwechsel

Lohnsteuerwechsel ist eine Kurzbezeichnung für den Wechsel der Lohnsteuerklasse. Dieser findet bei der Veränderung des Familienstandes statt. Des Weiteren können Ehepaare einmal im Jahr einen Lohnsteuerwechsel zwischen den Kombinationen IV/IV und III/V vornehmen. Der Lohnsteuerwechsel bewirkt keine Veränderung der Gesamtsteuerbelastung, da mit dem Lohnsteuerjahresausgleich beziehungsweise der Einkommensteuererklärung ein Ausgleich erfolgt. Vor dem Bezug von Lohnersatzleistungen ist ein Lohnsteuerwechsel häufig sinnvoll, da deren Berechnung anhand des ausgezahlten Nettolohnes und nicht anhand der Bezüge laut Steuererklärung erfolgt. Der Antrag auf einen Lohnsteuerwechsel ist seit der Einführung der elektronischen Lohnsteuermerkmale anstelle der alten Lohnsteuerkarte beim zuständigen Finanzamt zu stellen.

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