Lotsengeld

Das Lotsengeld ist eine öffentliche Gebühr und von der Reederei zu zahlen, wenn das Schiff durch ein Gewässer fährt, für welches Lotsenpflicht besteht. Die Verpflichtung der Aufnahme eines Lotsen besteht für schwierig zu befahrende Gewässer wie den Nord-Ostseekanal und die Elbe zwischen der Mündung und Hamburg; sie gilt üblicherweise nicht für sehr kleine Sportschiffe. Die ebenfalls verwendete Bezeichnung Pilotengeld stammt vom englischen Begriff Pilotage. Ein veralteter Begriff für den Lotsen ist Bootsmann, so dass statt vom Lotsengeld auch vom Bootsmanngeld oder Bootsmannsgeld gesprochen werden kann. Die Höhe des zu zahlenden Lotsengeldes wird vom Staat festgelegt.

^