Luftfahrtversicherung

Eine Luftfahrtversicherung schließt der Halter eines Luftfahrzeuges ab, sie umfasst die Absicherung gegen alle Haftpflichtschäden gegenüber Dritten ebenso wie gegenüber Passagieren. Zu den Luftfahrtversicherungen gehören spezielle Haftpflichtversicherungen ebenso wie Unfallversicherungen und Kasko-Versicherungen. Die Gesellschaften der Luftfahrtversicherung versichern sowohl privat als auch gewerblich genutzte Luftfahrzeuge, als solche gelten neben Flugzeugen und Hubschraubern auch Heißluftballons. Die Luftfahrtversicherungen tragen die Kosten für Haftpflichtschäden vom Moment des Starts bis zur Vollendung der Landung ebenso wie bei reinen Bodenbewegungen entstehende Regressansprüche. Eine spezielle Form der Luftfahrtversicherung stellen die durch Hersteller abgeschlossenen Policen dar, welche überwiegend die Produkthaftung abdecken.

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