Mahnbescheid

Der Mahnbescheid ist ein Instrument zur gerichtlichen Durchsetzung von Forderungen, allerdings prüft das ihn ausstellende Amtsgericht nicht, ob diese tatsächlich rechtmäßig ist; die Prüfung erstreckt sich vielmehr ausschließlich auf formale Kriterien sowie auf eine sofort erkennbare Unrichtigkeit der behaupteten Forderung. Grundsätzlich steht dem Antragsgegner beim Mahnbescheid eine Widerspruchsfrist von vierzehn Tagen zu, da der Antragsteller frühestens fünfzehn Tage nach dem Erlass des Mahnbescheids einen Vollstreckungsantrag stellen kann. Ein unterlassener Widerspruch gegen den Mahnbescheid hat jedoch keinen Einfluss auf die rechtlichen Möglichkeiten zum Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid. Dem Mahnbescheid kommt eine wichtige Rolle bei der fristgemäßen Durchsetzung einer Forderung zu, da er deren Verjährung hemmt.

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