Als Mahngebühr bezeichnen Unternehmen ein zusätzliches Entgelt, welches sie von ihren Kunden bei einem verspäteten Zahlungseingang verlangen. Bei der Berechnung durch private Unternehmen ist Mahngebühr eigentlich falsch, da es sich nicht um obrigkeitliche Kosten handelt. Richtiger als Mahngebühr wäre der Begriff Mahnentgelt. Mahngebühren werden pauschal festgelegt und von den meisten Unternehmen erst nach einer Karenzzeit von mindestens einer Woche berechnet. Neben den Unkosten sind berechnete Mahngebühren mit einer Verschlechterung der internen Bonität verbunden, welche bei Bestandskunden anstelle einer erneuten Schufa-Anfrage für die Entscheidung über eine Lieferung auf Rechnung oder eine Ratenzahlung entscheidet. Viele Unternehmen unterscheiden die kostenfreie Zahlungserinnerung von der kostenpflichtigen Mahnung, wozu keine Pflicht besteht.