Mahnkosten

Als Mahnkosten werden vorwiegend die Entgelte bezeichnet, welche ein Unternehmen säumigen Kunden berechnet. Diese Mahnkosten werden auch unzutreffend Mahngebühren genannt, obgleich es sich dabei nicht um öffentlich-rechtliche Gebühren handelt. Die erhobenen Mahnkosten dürfen pauschal festgelegt werden, sie müssen jedoch verhältnismäßig sein. Viele Unternehmen versenden weiterhin vor der eigentlichen Mahnung eine kostenfreie Zahlungserinnerung. Das ist sinnvoll, da die Berechnung von Mahnkosten häufig zu einer Verärgerung der Kunden führt, auch wenn die Kosten begründet sind. In einer zweiten Bedeutung sind Mahnkosten die Kosten, welche einem Unternehmen durch das Mahnwesen entstehen, wozu im weiteren Sinn auch die Zinskosten durch verspätete Zahlungseingänge zählen.

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