Maklercourtage

Die Maklercourtage bezeichnet die Erfolgsvergütung für einen Makler. In der Umgangssprache wird die Maklercourtage überwiegend mit der Beauftragung eines Immobilienmaklers verbunden, fachsprachlich kommt sie aber auch bei anderen Maklern zur Anwendung. Kreditmakler bezeichnen die ihnen zustehende Maklercourtage überwiegend als Vermittlungsentgelt. Eine Maklercourtage wird grundsätzlich nur bei einem tatsächlichen Vermittlungserfolg fällig, abweichende Vereinbarungen sind nur in wenigen Einzelfällen wie der Alleinbeauftragung eines Maklers mit dem Verkauf einer Immobilie zulässig. Bei Hauskäufen erfolgt überwiegend eine Aufteilung der Maklercourtage auf den Käufer und den Verkäufer. Bei Vermietungen war die Maklercourtage bis 2014 grundsätzlich durch den Mieter zu tragen, sie soll künftig vom Auftraggeber des Maklers bezahlt werden.

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