Maklergebühr

Die Maklergebühr ist der umgangssprachliche Begriff für eine Maklerprovision, welche sowohl beim Abschluss von Versicherungsverträgen, beim Wertpapierhandel als auch beim Immobilienhandel anfällt. Privatpersonen nehmen die Maklergebühr vor allem bei der Anmietung von Wohnraum über einen Makler wahr, wobei es für die Höhe gesetzliche Beschränkungen gibt. Bei Maklergebühren handelt es sich grundsätzlich um Erfolgsprovisionen, in einigen Bereichen (nicht bei der Wohnungsanmietung) kann zusätzlich eine Erstattung der nachgewiesenen Ausgaben vereinbart werden, welche unabhängig vom Erfolg des Maklers erfolgt. Der Fachausdruck für die Maklergebühr beziehungsweise Maklerprovision lautet Courtage; die Schreibung Kurtage ist möglich, wird aber wegen der Doppelbedeutung und der bevorzugen französischen Aussprache des Wortes selten verwendet.

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