Maklervertrag

Der Maklervertrag regelt den Aufgabenbereich und die Bezahlung eines Maklers. In den meisten Fällen besteht die gesetzliche Vorgabe, dass die Maklerprovision als Erfolgsprovision gilt und nur bei einer tatsächlich erfolgten Vermittlung zu entrichten ist. Der Maklervertrag zur Vermietung oder zum Verkauf von Immobilien beziehungsweise weiteren Gegenständen kann eine Alleinvertretung durch einen einzigen beauftragten Makler vorsehen, das ist jedoch nicht zwingend der Fall. In der Alltagssprache wird unter einem Maklervertrag vielfach ausschließlich der Dienstvertrag mit einem Immobilienmakler verstanden, tatsächlich handelt es sich auch bei Verträgen mit selbstständigen Anzeigenvermittlern und Kreditvermittlern um Maklerverträge.

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