Maklerprovision

Maklerprovision ist die gegenüber Maklerlohn wesentlich bessere Übersetzung des fachsprachlichen Begriffs Courtage, da sie die Berechnung der Vergütung anhand des Wertes der vermittelten Dienstleistung zum Ausdruck bringt und anzeigt, dass eine solche nur bei einer tatsächlich erfolgreich getätigten Vermittlung zu zahlen ist. Eine Maklerprovision ist immer dann fällig, wenn ein Makler zum Abschluss eines Geschäfts beigetragen hat und bezieht sich sowohl auf die Vermittlung von Immobilien zur Miete oder zum Kauf als auch auf die Tätigkeit des Maklers bei Börsengeschäften oder im Rahmen des Abschlusses eines Versicherungsvertrages. Die maximale Höhe der Maklerprovision ist gesetzlich festgelegt.

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