Maklerlohn

Der Begriff Maklerlohn ist eigentlich deckungsgleich mit dem Begriff Maklerprovision und meint das Entgelt, welches ein Makler für den erfolgreichen Abschluss eines von ihm vermittelten Geschäfts erhält. Dabei kann es sich sowohl um ein Börsengeschäft oder um eine Versicherung als auch um ein Immobiliengeschäft handeln. Die Höhe des Maklerlohns wird durch Gesetze begrenzt. Ob der Maklerlohn durch den Verkäufer oder Käufer einer Leistung zu begleichen ist, kann vertraglich festgelegt werden. Üblich ist bei Börsengeschäften und Wohnungsvermietungen das Tragen des Maklerlohns durch den Kunden, während die Kosten bei Versicherungsgesellschaften überwiegend zunächst von der Gesellschaft getragen und als Abschlusskosten mit der Versicherungsleistung verrechnet werden. Bei Immobilienverkäufen tragen oft Käufer und Verkäufer jeweils einen Teil des Maklerlohns.

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