Maklerkosten

Maklerkosten sind die Kosten, welche durch die Beauftragung beziehungsweise Inanspruchnahme eines Maklers entstehen. Sie fallen grundsätzlich nur bei erfolgreicher Dienstleistung durch den Makler an, da es sich bei seinem Entgelt um eine Erfolgsprämie handelt. Die Pauschalvergütung ohne Abhängigkeit vom Erfolg ist nur in Ausnahmefällen statthaft, das trifft vor allem auf den Verkauf von Immobilien durch einen per Alleinauftrag engagierten Makler zu. Konsumenten setzen häufig die Maklerkosten mit den Kosten für einen Immobilienmakler gleich, tatsächlich fallen diese auch in weiteren Fällen wie der Kreditvermittlung an. Im gewerblichen Bereich sind Maklerkosten durch die Beauftragung eines Maklers zum Einholen von Aufträgen heute weniger bedeutend als früher. Auch die Erfolgsprovision an einen Anzeigenvermittler gehört zu den Maklerkosten, auch wenn dessen Bezeichnung als Anzeigenmakler heute veraltet ist.

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