Die Maklerkammer ist die Organisation aller an einer Börse zugelassenen amtlichen Kursmakler, für welche die Mitgliedschaft in ihr verbindlich vorgeschrieben ist. Zugleich entscheidet die Maklerkammer anhand gesetzlicher und ergänzender eigener Kriterien, wer neu in ihrem Bereich als Kursmakler zugelassen wird. Somit stellt die Maklerkammer die Standesorganisation aller an einem Börsenplatz tätigen Kursmakler mit amtlicher Zulassung dar. Mit der zunehmenden Verwendung elektronischer Systeme wie Xetra geht im Börsenhandel die Bedeutung des Kursmaklers und damit auch die einer Maklerkammer zurück. Für die Aufnahme in die Maklerkammer wird regelmäßig der Nachweis einer für die Tätigkeit befähigenden Sachkunde verlangt.