Mantelgesellschaft

Unter der Bezeichnung Mantelgesellschaft versteht man ein zuvor aktives und dann abgewickeltes Unternehmen, das nun für eine neue Tätigkeit genutzt und erworben werden kann. Zu beachten ist, dass bei Mantelgesellschaften nicht mehr hundertprozentig nachzuvollziehen ist, ob etwa die Unternehmensgründung gesetzeskonform oder die Geschäftsführung legal war. Im Fall einer Insolvenz ist der Nachfolger finanziell haftbar. Eine Insolvenz tritt dann ein, wenn ein Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen kann. Es wird unterschieden zwischen akuter Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen, vom Wort insolvens. Übersetzt bedeutet der Begriff nicht-lösend, Schuldscheine können also dementsprechend nicht eingelöst werden.

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